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Interne Vorschriften

Fahrplan

  1. Die Bibliothek & egrave; ab Montag täglich für die Öffentlichkeit zugänglich samstags von 8.30 bis 13.00 Uhr
    Der Direktor ordnet die tagelange Schließung für die Öffentlichkeit an. 15 zwischen 10. und 31. August zur Überarbeitung, Neuordnung und Entstaubung.
    Das Öffnen und Schließen wird normalerweise vom Direktor oder von einem der beiden Mitarbeiter der Community & agrave durchgeführt; klösterlich und garantiert die maximale Sicherheit der Räumlichkeiten und des darin aufbewahrten Erbes.
  2. Jede Unterbrechung oder Einschränkung des Dienstes für die Öffentlichkeit wird auftreten; Datum sofortige Mitteilung an das Ministerium für Güter und Aktivitäten; Kulturell und für Benutzer.
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Zulassung

  1. Der Benutzer kann Zugriff auf die Kataloge oder jede Art von Beratung nach dem Ausfüllen der Eintrittskarte.
    Das Alter Mindesteintritt in die Bibliothek ist sechzehn Jahre alt.
    & nbsp;
  2. Vor dem Betreten des Beratungsraums ist der Benutzer verpflichtet, Taschen, Aktentaschen und andere Gegenstände am Eingang in speziellen Schließfächern zu deponieren; außerdem hat er die Regeln für die Benutzung öffentlicher Plätze einzuhalten, insbesondere darauf zu achten, das Vermögen des Instituts nicht zu beschädigen, keine Bücher oder Dokumente zu beschriften oder zu markieren, die Aktivitäten nicht zu stören von Studium und Arbeit. E & rsquo; Rauchverbot in den Räumlichkeiten der Bibliothek.

Beratung

  1. Das einzusehende Buch oder Dokumentarmaterial muss durch Ausfüllen eines von der Bibliothek bereitgestellten Formulars angefordert werden.
  2. Der Benutzer kann bitten, bis zu drei (3) Texte zu lesen, sobald die Konsultation abgeschlossen ist, können Sie; andere anfordern.
    & nbsp;
  3. es ist Es ist verboten, Dokumente einzusehen, die sich nicht in einem guten Erhaltungszustand befinden.
  4. Das Manuskriptmaterial, selten und wertvoll, ist; nur zum Lesen an Benutzer, die das 18. Zum Zeitpunkt der Anfrage muss der Benutzer ein Ausweisdokument aushändigen, das zu ihm / ihr kommt; am Ende der Beratung zurückgegeben. Von diesem Material & egrave; Sie können jeweils eine Anfrage stellen. Wenn die Bibliothek eine zum Lesen angeforderte Reproduktion des Materials hat, wird diese anstelle des Originals zum Lesen ausgegeben.
  5. es ist der Öffentlichkeit ist der Zugang zur Zeitschriftenausstellung und zum Lesesaal gestattet, in dem sich auch die Aktenschränke befinden. Daher ist der Zugang zu den anderen Räumen und Lagerhallen untersagt.
  6. Das zum Lesen erhaltene Material kann auf Wunsch des Benutzers nicht länger aufbewahrt werden; zwei aufeinanderfolgende Tage.
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Reproduktionsdienst

  1. es ist Es ist möglich, Fotokopien von bibliografischem Material anzufordern, das seit dem Jahr 1900 veröffentlicht wurde, mit den Einschränkungen, die zur Gewährleistung der Integrität erforderlich sind; der Werke und in Übereinstimmung mit den geltenden Urheberrechtsgesetzen. Für bibliografisches Material vor 1900 und für solches nach 1900, das aufgrund des Erhaltungszustandes nicht für die Fotokopie geeignet ist, kann die digitale Fotoreproduktion genutzt werden, deren Bereitstellung jedoch vorübergehend eingestellt ist.
    es ist Für Reproduktionen von seltenen und wertvollen Texten ist die ausdrückliche Genehmigung des Direktors erforderlich. Für die Reproduktion von Erinnerungsstücken wird der Antrag gestellt; adressiert an das zuständige Ministerium, begleitet von der Stellungnahme des Direktors.
  2. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Vervielfältigung von Manuskripten angeben, ob das Material vervielfältigt wird; zu Studien- oder redaktionellen Zwecken verwendet werden und sich auch verpflichten, der Bibliothek ein Exemplar der zu erstellenden Studie oder Publikation zu überlassen.
  3. Für Vervielfältigungen zu redaktionellen Zwecken und für Film- und Fernsehaufnahmen gelten die im Gesetz vom 14. Januar 1993, n. 4 und damit verbundene Vorschriften und Tarife.

Kreditservice

  1. Das Direktdarlehen zugelassen nach D.P.R. 417/95.
    es ist Handschriften, antike, Zeitschriften, Sonstiges in Bänden gebunden, allgemeines Nachschlagewerk, einschließlich Wörterbücher und Enzyklopädien, sind von der direkten Ausleihe ausgeschlossen.
    & nbsp;
  2. Die maximale Laufzeit des Darlehens beträgt; dreißig Tage.
  3. Der Benutzer, der im Besitz einer Kreditkarte ist, & zBRave; verpflichtet, der Bibliothek einen Wohnsitz- oder Wohnsitzwechsel mitzuteilen.
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  4. es ist Benutzern steht ein Register mit Kaufvorschlägen zur Verfügung.

Sanktionen

  1. Der Benutzer, der das ausgeliehene Buch nicht zurückgibt, beschädigt oder an andere verleiht, ist; vorbehaltlich der Sanktionen, die in Artikel 58 der Verordnungen vorgesehen sind, die die Vorschriften über die staatlichen öffentlichen Bibliotheken festlegt (Präsidialdekret vom 5. Juli n. 417).