Basierend auf den neueren Bestimmungen des Art. 3 des Gesetzesdekrets vom 23. Juli 2021, n. 105, ab 6. August 2021, der Zugang (zum Museum / Bibliothek, Archiv / Archäologischer Park) unterliegt folgenden Bedingungen:
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die erste Dosis oder den 15-Tage-Einzeldosis-Impfstoff eingenommen haben;
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den Impfkurs abgeschlossen haben;
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innerhalb der letzten 48 Stunden auf einem Molekular- oder Schnellabstrich negativ getestet wurden;
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innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 geheilt werden.
Diese Bedingungen müssen durch die Anzeige der grünen COVID-19-Zertifizierungen gemäß Art. 9 des Gesetzesdekrets vom 22. April 2021, n. 52, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 17. Juni 2021, n. 87.
Benutzer ohne diese Dokumentation haben keinen Zugang zur Bibliothek, mit Ausnahme von altersbedingt von der Impfaktion ausgeschlossenen Fächern (unter 12 Jahren) und ausgenommenen Fächern aufgrund eines entsprechenden ärztlichen Attests.